Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reithalle Gastro AG, Zürich

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der Reithalle Gastro AG (nachfolgend: Riithalle) in den Bereichen Events oder Veranstaltungen (nachfolgend: Anlass). Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird, bilden die AGB einen integrierenden Bestandteil eines jeden zwischen einem Kunden und der Riithalle abgeschlossenen Vertrages. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Die in einer vom Kunden akzeptierten Auftragsbestätigung vereinbarten Regelungen gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.

2. Offerte und Vertragsabschluss

Nach Besprechung der Wünsche und Anforderungen des Kunden stellt Riithalle dem Kunden eine Auftragsbestätigung mit den vorgesehenen Leistungen zu. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Riithalle kommt zustande, sobald die vom Kunden gegengezeichnete Auftragsbestätigung bei der Riithalle eingeht. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronisch übermittelte Dokumente wie E-Mails und online generierte Formulare. Die vereinbarten Leistungen sind für den Kunden und die Riithalle rechtlich bindend. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen (nachträgliche Wünsche, Änderungen seitens des Kunden, Mehraufwand etc.) werden von Riithalle zusätzlich in Rechnung gestellt.

3. Teilnehmerzahl

Eine Änderung der Teilnehmerzahl für einen Anlass mit Speisen muss spätestens sieben Tage vor dem Anlass der Riithalle schriftlich mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Unterschreitung der ursprünglich vereinbarten Anzahl kann sonst nicht berücksichtigt werden. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl höher, wird nach der effektiven Teilnehmerzahl abgerechnet. Riithalle leistet diesfalls keine Gewähr für die Berücksichtigung der zusätzlichen Teilnehmer.

4. Anlass

4.1

Bei einem Anlass verpflichtet sich der Kunde, eine verantwortliche Person als Ansprechpartner zu bezeichnen und diese Riithalle rechtzeitig bekannt zu geben. Der Kunde oder die von ihm bezeichnete Ansprechperson informiert Riithalle frühzeitig über den geplanten Ablauf des Anlasses. Anlieferungen, Auf- und Abbauzeiten müssen zwingend im Vorfeld abgesprochen werden, ansonsten diese nicht durchgeführt werden können.

4.2

Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur nach vorgängiger Genehmigung der Riithalle erlaubt und muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Es ist verboten, Farbanstriche jeglicher Art, farbschädigende Klebebänder, Bostitchklammern, Nägel oder Schrauben anzubringen. Allfällige Reparaturkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Versicherung von selbstmitgebrachten Sachen, Installationsgegenständen etc. obliegt dem Kunden.

4.3

Der Kunde ist verpflichtet, während des Anlasses sämtliche Weisungen der Riithalle betreffend Sicherheitsmassnahmen, Freihaltung der Fluchtwege, Brandschutz etc. zu befolgen und die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch die feuer-, sitten-, wirtschaftspolizeilichen und denkmalpflegerischen Bestimmungen, einzuhalten. Riithalle ist berechtigt, Teilnehmer des Anlasses, welche sich nicht an ihre Anweisungen oder die gesetzlichen Bestimmungen halten, aus dem Hause wegzuweisen, ohne dass der Kunde zu einem Rechnungsabzug berechtigt ist.

5. Technik

Riithalle stellt dem Kunden gemäss Vereinbarung in der Auftragsbestätigung technisches Equipment, wie beispielsweise Musikanlage, DJ-Pult etc., zur Verfügung. Für Beschädigungen, Verschmutzungen und Verluste der von Riithalle zur Verfügung gestellten Technik haftet der Kunde im Sinne Ziff. 12, unten.

6. Beginn und Ende der Veranstaltung

Verschieben sich die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Anfangs- und Endzeiten des Anlasses, können die hierdurch entstehenden Kosten von Riithalle dem Kunden verrechnet werden.
Der Anlass endet um 24:00 Uhr, falls keine Verlängerung gebucht wurde. Dauert der Anlass ohne vorgängig beantragte Verlängerung länger als bis 24:00 Uhr, behält sich Riithalle das Recht vor, eine Verlängerung im Anschluss in Rechnung zu stellen.

7. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Riithalle behält sich vor, eine Anzahlung oder eine Kaution zu erheben. Eine allfällige Anzahlung des Kunden wird mit der Auftragsbestätigung vereinbart.
Die Zwischenrechnung betreffend Essen und Getränke wird am Ende des Anlasses dem Kunden zum Visieren vorgelegt. Der Kunde haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der einzelnen Teilnehmer seines Anlasses.
Der vereinbarte Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen der Riithalle für den Kunden und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind, werden dem Kunden innert sieben Tagen nach dem Anlass in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Kunden ohne Abzüge innert 10 Tagen zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug behält sich Riithalle das Recht vor, weitere Leistungen an den Kunden zurückzuhalten und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Riithalle in Zürich.

8. Annullierung von einem Anlass durch den Kunden

Ein Rücktritt des Kunden vom mit Riithalle geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Riithalle. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis gemäss Auftragsbestätigung auch dann zu bezahlen, falls der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullationserklärung des Kunden bei der Riithalle. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail-Nachrichten.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten vereinbarten Leistungen, so kann Riithalle Annullationsgebühren in Rechnung stellen. Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht Riithalle zuzurechnen sind und für welche Riithalle nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält Riithalle das Recht auf Zahlung der vereinbarten Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:

  • Absage zwischen dem 180. bis zum 91. Tag vor dem Anlass:
    25 % der vereinbarten Mindestkonsumationskosten
  • Absage zwischen dem 90. bis zum 31. Tag vor dem Anlass:
    50 % der vereinbarten Mindestkonsumationskosten
  • Absage zwischen dem 30. bis zum 11. Tag vor dem Anlass:
    100 % der vereinbarten Mindestkonsumationskosten
  • Absage ab dem 10. Tag vor dem Anlass:
    100 % der vereinbarten Konsumationskosten (exkl. Getränke)
    zzgl. effektiv angefallene Zusatz- und Drittkosten

9. Rücktritt durch Riithalle

Riithalle ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten insbesondere:

  • Höhere Gewalt oder andere von Riithalle nicht zu vertretende Umstände
  • Falsche Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen
  • Sicherheitsbedenken oder Imageschäden durch den Anlass
  • Gesetzeswidriger Anlass

Bei berechtigtem Rücktritt entstehen dem Kunden keine Schadenersatzansprüche, der vereinbarte Preis bleibt grundsätzlich geschuldet.

10. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen dem Kunden nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Kunde. Ansonsten werden die Fundsachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist dem lokalen Fundbüro übergeben.

11. Haftung der Riithalle

Riithalle haftet nur bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Jede weitere Haftung, insbesondere für Hilfspersonen, ist ausgeschlossen – ausgenommen gesetzlich zwingende Regelungen wie das Produktehaftpflichtgesetz (PrHG).
Der Kunde trägt die Verantwortung, sich rechtzeitig über den Leistungsumfang zu informieren.

12. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet gegenüber Riithalle für sämtliche durch ihn, seine Hilfspersonen oder Gäste verursachte Schäden, Verschmutzungen und Verluste – unabhängig von Verschulden.
Er haftet zudem für alle durch ihn veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.

13. Datenschutz

Riithalle verarbeitet Kundendaten gemäss Datenschutzgesetz ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und Kundenpflege. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn gesetzlich oder vertraglich erforderlich. Es gilt die Datenschutzerklärung unter www.riithalle.ch.
Bei elektronischer Kommunikation weist Riithalle auf bestehende Sicherheitsrisiken hin. Mit der Auftragsbestätigung erklärt sich der Kunde mit unverschlüsselter Kommunikation einverstanden.

14. Allgemeines

Der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung der Riithalle keine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte übertragen.
Riithalle ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, sofern der Kunde dem nicht innert einer Woche schriftlich widerspricht.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zürich.


Reithalle Gastro AG, Zürich – Juni 2025