Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der Reithalle Gastro AG (nachfolgend: Riithalle) in den Bereichen Events oder Veranstaltungen (nachfolgend: Anlass). Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird, bilden die AGB einen integrierenden Bestandteil eines jeden zwischen einem Kunden und der Riithalle abgeschlossenen Vertrages. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Die in einer vom Kunden akzeptierten Auftragsbestätigung vereinbarten Regelungen gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.
Nach Besprechung der Wünsche und Anforderungen des Kunden stellt Riithalle dem Kunden eine Auftragsbestätigung mit den vorgesehenen Leistungen zu. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Riithalle kommt zustande, sobald die vom Kunden gegengezeichnete Auftragsbestätigung bei der Riithalle eingeht. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronisch übermittelte Dokumente wie E-Mails und online generierte Formulare. Die vereinbarten Leistungen sind für den Kunden und die Riithalle rechtlich bindend. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen (nachträgliche Wünsche, Änderungen seitens des Kunden, Mehraufwand etc.) werden von Riithalle zusätzlich in Rechnung gestellt.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für einen Anlass mit Speisen muss spätestens sieben Tage vor dem Anlass der Riithalle schriftlich mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Unterschreitung der ursprünglich vereinbarten Anzahl kann sonst nicht berücksichtigt werden. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl höher, wird nach der effektiven Teilnehmerzahl abgerechnet. Riithalle leistet diesfalls keine Gewähr für die Berücksichtigung der zusätzlichen Teilnehmer.
Bei einem Anlass verpflichtet sich der Kunde, eine verantwortliche Person als Ansprechpartner zu bezeichnen und diese Riithalle rechtzeitig bekannt zu geben. Der Kunde oder die von ihm bezeichnete Ansprechperson informiert Riithalle frühzeitig über den geplanten Ablauf des Anlasses. Anlieferungen, Auf- und Abbauzeiten müssen zwingend im Vorfeld abgesprochen werden, ansonsten diese nicht durchgeführt werden können.
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur nach vorgängiger Genehmigung der Riithalle erlaubt und muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Es ist verboten, Farbanstriche jeglicher Art, farbschädigende Klebebänder, Bostitchklammern, Nägel oder Schrauben anzubringen. Allfällige Reparaturkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Versicherung von selbstmitgebrachten Sachen, Installationsgegenständen etc. obliegt dem Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, während des Anlasses sämtliche Weisungen der Riithalle betreffend Sicherheitsmassnahmen, Freihaltung der Fluchtwege, Brandschutz etc. zu befolgen und die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch die feuer-, sitten-, wirtschaftspolizeilichen und denkmalpflegerischen Bestimmungen, einzuhalten. Riithalle ist berechtigt, Teilnehmer des Anlasses, welche sich nicht an ihre Anweisungen oder die gesetzlichen Bestimmungen halten, aus dem Hause wegzuweisen, ohne dass der Kunde zu einem Rechnungsabzug berechtigt ist.
Riithalle stellt dem Kunden gemäss Vereinbarung in der Auftragsbestätigung technisches Equipment, wie beispielsweise Musikanlage, DJ-Pult etc., zur Verfügung. Für Beschädigungen, Verschmutzungen und Verluste der von Riithalle zur Verfügung gestellten Technik haftet der Kunde im Sinne Ziff. 12, unten.
Verschieben sich die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Anfangs- und Endzeiten des Anlasses, können die hierdurch entstehenden Kosten von Riithalle dem Kunden verrechnet werden. Der Anlass endet um 24:00 Uhr, falls keine Verlängerung gebucht wurde. Dauert der Anlass ohne vorgängig beantragte Verlängerung länger als bis 24:00 Uhr, behält sich Riithalle das Recht vor, eine Verlängerung im Anschluss in Rechnung zu stellen.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Riithalle behält sich vor, eine Anzahlung oder eine Kaution zu erheben. Eine allfällige Anzahlung des Kunden wird mit der Auftragsbestätigung vereinbart. Die Zwischenrechnung betreffend Essen und Getränke wird am Ende des Anlasses dem Kunden zum Visieren vorgelegt. Der Kunde haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der einzelnen Teilnehmer seines Anlasses. Der vereinbarte Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen der Riithalle für den Kunden und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind, werden dem Kunden innert sieben Tagen nach dem Anlass in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Kunden ohne Abzüge innert 10 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug behält sich Riithalle das Recht vor, weitere Leistungen an den Kunden zurückzuhalten und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Riithalle in Zürich
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Riithalle geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Riithalle. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis gemäss Auftragsbestätigung auch dann zu bezahlen, falls der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullationserklärung des Kunden bei der Riithalle. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten vereinbarten Leistungen, so kann Riithalle Annullationsgebühren in Rechnung stellen. Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht Riithalle zuzurechnen sind und für welche Riithalle nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält Riithalle das Recht auf Zahlung der vereinbarten Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
Riithalle ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
Bei berechtigtem Rücktritt von Riithalle erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz und der vereinbarte Preis bleibt grundsätzlich geschuldet.
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen dem Kunden nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Kunde. Ansonsten werden die Fundsachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist dem lokalen Fundbüro übergeben.
Riithalle haftet bei Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten einzig bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldetem Schaden. Jede weitere Haftung, insbesondere die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt, sofern anwendbar, eine allfällige Haftung gemäss dem Bundesgesetz über die Produktehaftplicht (PrHG). Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss über die wesentlichen Inhalte der Leistungen der Riithalle zu informieren. Kommt der Kunde dieser Obliegenheit nicht nach und lässt er sich auch bei Zweifelsfällen nicht von Riithalle beraten, lehnt Riithalle jede Verantwortung für allfällige Leistungseinbussen oder Schäden ab.
Der Kunde haftet gegenüber Riithalle für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Anlassteilnehmer verursacht werden, ohne dass Riithalle dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Der Kunde haftet gegenüber Riithalle für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Riithalle an Dritte.
Riithalle respektiert die Privatsphäre ihrer Kunden. Vom Kunden erhaltene Daten werden im Sinne des Datenschutzgesetzes einzig zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Kundenpflege verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies aus gesetzlichen Verpflichtungen oder zur Auftragsabwicklung erforderlich ist. Es wird auf die aktuelle Datenschutzerklärung der Riithalle verwiesen, welche unter www.riithalle.ch abgerufen werden kann. Soweit die auftragsbezogene Kommunikation mit Riithalle auf elektronischem Weg erfolgt, wird auf die bei der Datenübertragung via E-Mail vorhandenen, nicht unter dem Einfluss von Riithalle stehenden Sicherheitsrisiken wie Viren, Datenbeschädigung, Datenverlust oder Zugriff Dritter hingewiesen. Mit der Auftragsbestätigung gestattet der Kunde Riithalle, Dokumente und andere Daten auf elektronischem Weg und auch mit unverschlüsselten E-Mails zu übermitteln.
Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung der Riithalle seine Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten beziehungsweise Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Riithalle kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise einem Dritten übertragen, sofern der Kunde nicht innert einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht.
Auf die Verträge zwischen dem Kunden und Riithalle ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ("Wiener Kaufrecht"). Für allfällige Streitigkeiten ist Zürich der Gerichtsstand.
Reithalle Gastro AG, Zürich, Juni 2025